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<journal-title>Le foucaldien</journal-title>
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<subject>Review</subject>
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<article-title>Verteidigbares Leben, betrauerbares Leben. Neue Ans&#228;tze zur Vulnerabilit&#228;t bei Elsa Dorlin und Judith Butler</article-title>
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<email>Sergej.Seitz@uibk.ac.at</email>
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<aff id="aff-1"><label>1</label>University of Innsbruck, AT</aff>
<pub-date publication-format="electronic" date-type="pub" iso-8601-date="2021-12-22">
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<license-p>This is an open-access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution 4.0 International License (CC-BY 4.0), which permits unrestricted use, distribution, and reproduction in any medium, provided the original author and source are credited. See <uri xlink:href="http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/">http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</uri>.</license-p>
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<abstract>
<p>This essay reviews (the German translations of) Elsa Dorlin&#39;s book <italic>Se defendre: Une philosophie de la violence</italic> (2017) and Judith Butler&#39;s volume <italic>The Force of Nonviolence: An Ethico-Political Bind</italic> (2020). While Butler envisages a new understanding of nonviolence, Dorlin emphasizes subaltern practices of counterviolence. The review shows that despite the different aims of Butler and Dorlin, their accounts can be read as largely complementary reflections on the problem of political vulnerability.</p>
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<title>1. Einleitung: Verteilungen der Vulnerabilit&#228;t</title>
<p>Die T&#246;tung des Afroamerikaners Jacob Blake durch die Polizei in Kenosha, Wisconsin f&#252;hrte Ende August 2020 zu Protesten und Unruhen. Die Ereignisse standen im gr&#246;&#223;eren Zusammenhang der <italic>Black Lives Matter</italic>-Bewegung, die sich infolge des Mords an George Floyd gegen systematische rassistische Polizeigewalt in den USA richtet. In Kenosha kam es in den N&#228;chten der Demonstrationen immer wieder zu Brandstiftungen und Pl&#252;nderungen. Als Reaktion wurde nicht nur die Nationalgarde nach Kenosha entsandt, sondern es bildeten sich auch bewaffnete wei&#223;e Kampfmilizen, mit dem erkl&#228;rten Ziel, Gesch&#228;fte und L&#228;den vor Angriffen seitens der Demonstrant:innen zu sch&#252;tzen. Am sp&#228;ten Abend des 25. August erschoss einer der selbsternannten <italic>Vigi-lantes</italic>, der erst 17-j&#228;hrige Kyle Rittenhouse, zwei Menschen und verletzte einen dritten schwer. Ihm wird dieser Tage, Anfang November 2021, der Prozess gemacht, er ist unter anderem wegen mehrfachen Mordes angeklagt. An den ersten Verhandlungstagen betonte der vorsitzende Richter Bruce Schroeder immer wieder, dass es sich nicht um einen politischen Prozess handle und dass politische Fragen &#8211; wie etwa die Frage nach der Berechtigung und dem Wert des <italic>Second Amendment</italic><xref ref-type="fn" rid="n1">1</xref> &#8211; in der Verhandlung keine Rolle spielen. Die einzige Frage, die im Prozess zu beantworten ist, so Schroeder, betrifft den rein juridisch zu kl&#228;renden Sachverhalt, ob Rittenhouses Taten legitimerweise als Selbstverteidigung gelten k&#246;nnen. Dar&#252;ber hinaus traf Schroeder bereits zu Beginn des Prozesses eine bemerkenswerte Entscheidung. Er verf&#252;gte, dass die Erschossenen im Rahmen des Prozesses nicht &#034;Opfer&#034; (<italic>victims</italic>) genannt werden d&#252;rfen, da dieser Begriff die Geschworenen zugunsten der Anklage vereinnahmen k&#246;nne. Gleichzeitig erkl&#228;rte er die Verteidigung f&#252;r berechtigt, sie &#034;Pl&#252;nderer&#034; und &#034;Brandstifter&#034; (<italic>looters, arsonists</italic>) zu nennen, zumindest sofern sie in der Lage sei, entsprechende Belege vorzubringen, die diese Bezeichnung st&#252;tzen.<xref ref-type="fn" rid="n2">2</xref></p>
<p>In diesem Prozess verdichten sich mithin einige Probleme, die das politische Feld unserer Tage bestimmen: von strukturellen Formen des Rassismus und der fortbestehenden Ideologie der <italic>White Surpremacy</italic> &#252;ber die Bedingungen und Voraussetzungen gewaltlosen oder gewaltsamen Protests und Widerstands bis hin zu Fragen des politischen und medialen Framings, d.h. der Setzung von begrifflichen und symbolischen Deutungsrahmen, die bestimmte Akte als legitime Formen der Machtaus&#252;bung oder aber als illegitime Gewalttaten erscheinen lassen. Rezent liegen uns mit Judith Butlers <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit. &#220;ber das Ethische im Politischen</italic><xref ref-type="fn" rid="n3">3</xref> und Elsa Dorlins <italic>Selbstverteidigung. Eine Philosophie der Gewalt</italic><xref ref-type="fn" rid="n4">4</xref> zwei Publikationen in deutscher &#220;bersetzung vor, die diese Themen im Rahmen der Politischen Philosophie verhandeln.</p>
<p>Dabei haben einige Kommentator:innen bereits die scheinbar diametral entgegengesetzten Ausrichtungen der beiden Texte herausgestrichen.<xref ref-type="fn" rid="n5">5</xref> W&#228;hrend Butler auf ein neues Verst&#228;ndnis gewaltlosen Widerstands abzielt, entfaltet Dorlin eine Genealogie von Praktiken der Gegengewalt und der Selbsterm&#228;chtigung zur Gewalt vonseiten marginalisierter und entrechteter Gruppierungen. Allerdings w&#228;re es verk&#252;rzt, wie ich in der Folge zeigen m&#246;chte, in der Konfrontation von Butler und Dorlin blo&#223; eine Neuauflage der alten Debatten um die zugleich moralische und strategische Frage nach der Berechtigung und dem Sinn gewaltsamer politischer Aktion zu sehen. Trotz der divergierenden Zielsetzungen lassen sich die Ausf&#252;hrungen von Butler und Dorlin als &#252;ber weite Strecken komplement&#228;re Beitr&#228;ge zu einer Theorie politischer Vulnerabilit&#228;t lesen. Anstatt Fragen der gerechten Allokation und Verteilung materieller Ressourcen ins Zentrum zu stellen, muss die Politische Philosophie, so die gemeinsame implizite Ausgangsthese Dorlins und Butlers, einen Ebenenwechsel vollziehen: hin zu der vorgelagerten Frage nach der Verteilung der Gef&#228;hrdungslagen und Vulnerabilit&#228;ten. Im Fokus beider Arbeiten steht entsprechend die Frage, wer &#252;berhaupt als Subjekt der Gerechtigkeit, mithin als Subjekt des Politischen Anerkennung findet, das mit bestimmten Rechten ausgestattet ist und das als sch&#252;tzenswert, verteidigbar (Dorlin) und betrauerbar (Butler) gelten kann.</p>
</sec>
<sec>
<title>2. Verteidigbares Leben (Dorlin)</title>
<p>Wenn der Richter im Rittenhouse-Prozess eine klare Grenze zwischen den politischen Fragen im weiteren Kontext des Prozesses und der unpolitischen, juridischen Frage nach der Selbstverteidigung ziehen m&#246;chte, dann ist das aus der Sicht Dorlins von vornherein zum Scheitern verurteilt. Denn ihre zentrale These lautet, dass gerade das Problem der Selbstverteidigung immer schon, wenn auch subkutan, im Zentrum des Politischen steht. Nach Dorlin ist die Geschichte des Politischen nicht nur, aber immer auch eine Geschichte des Streits um das Recht und die Macht der Selbstverteidigung. Sie geht dabei von einem historisch ver&#228;nderlichen &#034;Verteidigungsdispositiv&#034; aus, in dessen Rahmen reguliert wird, welches Leben als verteidigbar gilt und welches Leben schutzlos der Gewalt ausgesetzt ist. Das &#034;Verteidigungsdispositiv zieht eine Demarkationslinie zwischen Subjekten, die w&#252;rdig sind, sich selbst zu verteidigen und verteidigt zu werden, auf der einen Seite und K&#246;rpern, die zu defensiven Taktiken gezwungen sind, auf der anderen Seite&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n6">6</xref> Verteidigtwerden und Sich-selbst-Verteidigen war und ist demnach nie einfach ein Recht, sondern immer ein Privileg &#8211; ein Privileg, das u.a. entlang vergeschlechtlichter, ethnischer und &#246;konomischer Differenzen und ihrer intersektionellen &#220;berkreuzungen ungleich verteilt ist.</p>
<p>Dorlin macht damit deutlich, dass eine der Kernfragen der Politischen Philosophie, n&#228;mlich die Frage nach dem Verh&#228;ltnis von Politik, Recht und Gewalt, unterkomplex reflektiert wird, solange man sie nur im Kontext der Souver&#228;nit&#228;t und des staatlichen Gewaltmonopols verhandelt. Der einseitige Fokus aufs staatliche Gewaltmonopol &#8211; als der Idee, dass allein der Staat &#252;ber das Recht auf legitime Gewaltanwendung verf&#252;gt &#8211; verstellt den Blick auf den Umstand, dass die Rechte, M&#246;glichkeiten und Ressourcen der (Selbst-)Verteidigung sozial ungleich distribuiert sind. Dorlin schl&#228;gt daher vor, die hergebrachte Rede vom staatlichen Gewaltmonopol durch die Analyse einer &#034;Herrschafts&#246;konomie der Gewalt&#034;<xref ref-type="fn" rid="n7">7</xref> zu ersetzen:</p>
<disp-quote>
<p>Eher als von einem Monopol k&#246;nnte man von einer Herrschafts&#246;konomie der Gewalt sprechen, die paradoxerweise die Personen verteidigt, denen schon immer das Recht zugestanden wurde, sich selbst zu verteidigen. Diese &#214;konomie behauptet die Legitimit&#228;t bestimmter Subjekte, physische Gewalt zu gebrauchen, &#252;bertr&#228;gt ihnen den Machterhalt und die Gerichtsbarkeit (die Selbstjustiz) und r&#228;umt ihnen die Erlaubnis zum T&#246;ten ein.<xref ref-type="fn" rid="n8">8</xref></p>
</disp-quote>
<p>Mit der Fokusverschiebung hin zur Herrschafts&#246;konomie der Gewalt distanziert sich Dorlin vom juridisch-moralischen Paradigma der Legitimit&#228;t. Dieses Paradigma &#8211; in dem Gewaltakte daraufhin befragt werden, ob sie in &#220;bereinstimmung mit den geltenden Normen, Regeln und Gesetzen stehen &#8211; tr&#228;gt aus Dorlins Sicht dazu bei, das vorg&#228;ngige Verteidigungsdispositiv und die damit verbundene Produktion und Distribution (un-)verteidigbaren Lebens zu verdr&#228;ngen. F&#252;r ihren eigenen Zugang veranschlagt Dorlin daher die Devise, &#034;[m]ehr vom Muskel als vom Gesetz auszugehen&#034;,<xref ref-type="fn" rid="n9">9</xref> d.h. Selbstverteidigung nicht mehr als Legitimit&#228;tsproblem, sondern als leiblich-k&#246;rperliche Praxis und Ethos zu analysieren. Es geht ihr um die Prozesse und Praktiken, in denen Existenzen, denen die Rechte und Ressourcen der Verteidigung genommen oder abgesprochen werden, ihre gesteigerte Gef&#228;hrdung und Vulnerabilit&#228;t durch den Einsatz und die Ein&#252;bung von Verteidigungstechniken und Gewaltpraktiken zu kompensieren suchen. Dorlin stellt also die Momente des &#034;&#220;bergangs zur defensiven Gewalt&#034;<xref ref-type="fn" rid="n10">10</xref> vonseiten derer ins Zentrum, deren Leben nicht als verteidigbar anerkannt ist. Auf dem Spiel steht dabei &#034;nichts anderes als das Leben: nicht sofort get&#246;tet zu werden. Die physische Gewalt wird hier als Lebensnotwendigkeit und als Widerstandspraxis gedacht&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n11">11</xref></p>
<p>Diese gewaltsamen Widerstandspraktiken fasst Dorlin nicht als T&#228;tigkeiten eines anerkannten und abschlie&#223;end konstituierten Subjekts ins Auge, sondern vielmehr m&#252;ssen sie als Techniken der Subjektivierung verstanden werden. Das Subjekt geht seinen Selbstverteidigungspraktiken demnach nicht einfach voraus, sondern es konstituiert sich allererst in den Praktiken der Gegengewalt als widerst&#228;ndiges Subjekt. Bemerkenswert ist dabei, dass Dorlin den Begriff der Selbstverteidigung terminologisch f&#252;r jene &#034;subalternen Praktiken&#034; reservieren m&#246;chte, in denen unverteidigbares Leben sich zu verteidigen versucht. Diese subalternen Praktiken, so Dorlin, &#034;bilden das, was ich als Selbstverteidigung im eigentlichen Sinne bezeichne, im Gegensatz zum juristischen Begriff der Notwehr&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n12">12</xref> Anders gesagt, Notwehr bezeichnet die im Rahmen des Verteidigungsdispositivs legitimierte Gewalt von Subjekten, deren Leben bereits als verteidigungsw&#252;rdig anerkannt ist; die subalterne Selbstverteidigung bringt dagegen ein widerst&#228;ndiges Subjekt allererst hervor, und zwar den Normen und Vorgaben des Verteidigungsdispositivs zum Trotz. In Anlehnung an Foucault spricht Dorlin im Hinblick auf diese Subjektivierungstechniken der Gegengewalt von &#034;Kampfethiken des Selbst&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n13">13</xref> Gemeint sind damit asketische Praktiken, in denen sich durch &#220;bung und Ein&#252;bung (von Kampf- und Verteidigungstechniken) ein Selbst der Selbstverteidigung konstituiert, das als solches (im Rahmen des &#39;offiziellen&#39; Verteidigungsdispositivs) nicht vorgesehen war.</p>
<p>Ausgehend von diesen theoretischen &#220;berlegungen schreibt Dorlin die Genealogie dieser Kampfethiken des Selbst. Dem Gegenstand entsprechend &#8211; immerhin handelt es sich um Gegengeschichte, um Geschichte der Subalternen &#8211; liefert sie keine lineare Erz&#228;hlung, sondern stellt ein br&#252;chiges Sammelsurium an Geschichten des &#220;bergangs zur defensiven Gewalt zusammen. So zeichnet sie u.a. nach, wie die US-amerikanischen Sklav:innen, denen das Tragen von Waffen untersagt war, eigene (Sub-)Kulturen der Selbstverteidigung entwickelten,<xref ref-type="fn" rid="n14">14</xref> wie sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts Suffragettenverb&#228;nde die Kunst des Jiu-Jitsu aneigneten,<xref ref-type="fn" rid="n15">15</xref> wie widerst&#228;ndige J&#252;d:innen das Krav Maga entwickelten<xref ref-type="fn" rid="n16">16</xref> oder wie die Black-Panther-Bewegung unter dem Motto &#39;Arm Yourself or Harm Yourself&#39; gewaltsame Selbstverteidigung in den Dienst der politischen Revolution stellte.<xref ref-type="fn" rid="n17">17</xref></p>
<p>In Dorlins Ausf&#252;hrungen nehmen diese und weitere &#228;hnlich gelagerte genealogische Erz&#228;hlungen den meisten Raum ein. Dorlins Buch l&#228;sst sich daher als eine &#8211; vielgestaltige, facettenreiche, mitunter verst&#246;rende, aufw&#252;hlende &#8211; Zusammenschau von Gewaltgeschichten bzw. Gegengewaltgeschichten lesen. Dabei f&#252;gen sich die subalternen Techniken der Selbstverteidigung, wie Dorlin am Ende ihrer Studie ausf&#252;hrt, in den Rahmen einer Konzeption von <italic>Dirty Care</italic> ein: schmutzige Sorge. Mit der Idee von Dirty Care m&#246;chte Dorlin ihren eigenen Ansatz provokant gegen&#252;ber care-ethischen &#220;berlegungen abheben. W&#228;hrend die Care-Ethik den Unterdr&#252;ckten (in erster Linie Frauen) eine besondere Form der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit f&#252;r die Bed&#252;rfnisse anderer zuschreibe, verweist Dirty Care auf den Umstand, dass die Unterdr&#252;ckten gerade deswegen acht- und aufmerksam sind, weil die anderen f&#252;r sie immer schon eine existenzielle Bedrohung darstellen. Die Dirty Care stellt in diesem Sinn eine &#034;Ethik der Ohnmacht&#034; in Aussicht, &#034;die auf all den Anstrengungen beruht, die man trotz allem unternommen hat, um sich zu verteidigen&#034;, und dazu geh&#246;rt eben auch, dass man sich bem&#252;ht, &#034;den anderen m&#246;glichst gut zu kennen, um zu versuchen, sich gegen das zu verteidigen, was er uns antun kann&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n18">18</xref> Die Dirty Care w&#228;re folglich, um mit Foucault zu sprechen, eine Form der Sorge um sich und die anderen, die sich aus der eigenen Unterdr&#252;ckungserfahrung und dem damit verbundenen Begehren der Selbstverteidigung speist.</p>
<p>Abgesehen von dieser eher dunklen und im Buch nur beil&#228;ufig eingef&#252;hrten Idee von Dirty Care gibt Dorlin kaum Aufschluss dar&#252;ber, was aus ihrer Sicht aus den genealogischen Erz&#228;hlungen in theoretischer Hinsicht folgt. Sowohl begrifflich als auch normativ bewegt sich Dorlin auf recht d&#252;nnem Eis. Deswegen l&#228;sst eine:n die Studie trotz ihres beeindruckenden Materialreichtums im Hinblick auf ihre konzeptuellen, ethischen und politischen Implikationen letztlich recht ratlos zur&#252;ck. So enth&#228;lt der Text, der doch immerhin den Untertitel <italic>Eine Philosophie der Gewalt</italic> tr&#228;gt, keinerlei Reflexion auf den Gewaltbegriff. Man kann nur aus der Materialauswahl schlie&#223;en, dass Gewalt zumeist als physische Gewaltanwendung verstanden wird, auch wenn auf der Ebene der Beispiele  immer wieder Formen psychischer und sexualisierter Gewalt hervorbrechen. Noch irritierender ist, dass Dorlin keine ausgereiften &#220;berlegungen zu den ethisch-politischen Konsequenzen ihrer Genealogie der Kampfethiken des Selbst vorlegt. Durchwegs bleibt unklar, ob etwas und, falls ja, was aus dem Aufweis der subalternen Gegengewaltgeschichte normativ folgt. Wie es scheint, handelt sich Dorlin mit der scharfen Distanzierung vom juridischen Legitimit&#228;tsparadigma einen gewissen Kryptonormativismus ein. Denn Dorlins ethisch-politische Zielsetzungen lassen sich wiederum blo&#223; anhand der Materialauswahl erraten, die fast ausschlie&#223;lich antirassistische, antisexistische und antikoloniale Praktiken der Gegengewalt versammelt. Auf der Hand liegt dabei freilich die Frage, wie sich die bei Dorlin beschriebenen Selbstverteidigungspraktiken von anderen Formen subkultureller Gegengewalt differenzieren lassen. Man denke an Wehrsport&#252;bungen von Neonaziverb&#228;nden, an schlagende Burschenschaften, rechte Hooligangruppen oder die eingangs erw&#228;hnten <italic>white vigilantes</italic>. Offensichtlich kommt man nicht ohne bestimmte normative Kriterien aus, um diese Formen von Gewalt oder Gegengewalt &#8211; die sich auf den ersten Blick ebenfalls als Praktiken der Subjektkonstitution durch Ein&#252;bung von Gewalttechniken analysieren lassen &#8211; von den bei Dorlin beschriebenen abzugrenzen.</p>
<p>Deutlich wird dieses Aussparen von explizit normativ-politischen Orientierungen auch an der appellativen Lekt&#252;re von Helen Zahavis Roman <italic>Schmutziges Wochenende</italic> (1991), die Dorlin ans Ende ihrer Ausf&#252;hrungen stellt. Zahavis Buch handelt von Bella, einer Frau, die von einem Nachbarn auf grausame Weise mit Vergewaltigung bedroht wird. Anstatt sich zu f&#252;gen oder sich passiv-defensiv zu verhalten, entscheidet sich Bella f&#252;r die Gegengewalt. Im Verlauf des titelgebenden &#39;schmutzigen Wochenendes&#39; ermordet sie ihren Verfolger und einige weitere M&#228;nner brutal. Dorlin liest Bellas Verwandlung vom Opfer bzw., wie sie formuliert, von der &#034;Beute&#034; zur M&#246;rderin nicht in Begriffen des Ressentiments, sondern als die Geschichte der &#034;&#39;Bewusstwerdung&#39; eines Machtverh&#228;ltnisses&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n19">19</xref> Zahavis Text verdeutlicht f&#252;r Dorlin, dass man sich ganz allein bzw. in der blo&#223;en Zweierbeziehung zum Gewaltt&#228;ter politisieren kann, dass es dazu keines politischen Kollektivs und R&#252;ckhalts bedarf, sondern, zumindest in gewissen F&#228;llen, nur einer au&#223;erordentlichen Erfahrung von Gewalt und Herabsetzung:</p>
<disp-quote>
<p>Helen Zahavi thematisiert einen <italic>Topos</italic> der feministischen Theorie in einem neuen Licht: die Politisierung erlebter Herrschaftserfahrungen und die Konstruktion eines revolution&#228;ren politischen Subjekts. Im Fall von Bella erfolgt die politische Subjektivierung durch einen singul&#228;ren, intimen, ph&#228;nomenalen Prozess.<xref ref-type="fn" rid="n20">20</xref></p>
</disp-quote>
<p>Wenn Dorlin damit den Umschlag vom Opfer zur M&#246;rderin als einen Prozess politischer Subjektivierung beschreibt &#8211; gleich als w&#228;re der Mord an sich schon eine <italic>politische</italic> Antwort auf die Gewalt &#8211;, dann stellt sich die Frage, ob sie damit nicht gerade in jenes Imagin&#228;re der Politik-als-Krieg zur&#252;ckf&#228;llt, das doch mit dem Aufweis des Verteidigungsdispositivs eigentlich einen ihrer zentralen Angriffspunkte bildet. Damit scheint zugleich die M&#246;glichkeit, Revolution auch anders als gewaltvoll und m&#246;rderisch zu denken,<xref ref-type="fn" rid="n21">21</xref> in Dorlins Bezugsrahmen nicht vorzukommen.</p>
</sec>
<sec>
<title>3. Betrauerbares Leben (Butler)</title>
<p>Auch wenn Butlers &#220;berlegungen in <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic> sich bisweilen als mit recht hei&#223;er Nadel gestrickt lesen &#8211; ein Eindruck, der durch die leider wieder einmal ziemlich ungelenke deutsche &#220;bersetzung noch verst&#228;rkt wird &#8211;, lassen sie sich systematisch als produktive Antworten auf gerade diese offenen Punkte bei Dorlin verstehen: Butler liefert sowohl eine ausf&#252;hrliche <italic>Problematisierung des Gewaltbegriffs</italic> als auch eine ausgedehnte Reflexion auf die <italic>normativen Orientierungen</italic> einer Philosophie der Gewalt(losigkeit). Was die Problematisierung des Gewaltbegriffs betrifft, macht Butler geltend, dass die Frage nach Gewalt und Gewaltlosigkeit stets eine Bestimmung dessen voraussetzt, was eigentlich unter Gewalt verstanden werden soll und was in der Folge als gewaltlos, als gewaltloser Protest bzw. gewaltloser Widerstand gelten kann. Dabei hat, wie Butler aufzeigt, jede Reflexion auf Gewalt(losigkeit) mit dem Problem zu k&#228;mpfen, dass der Weg zu einer neutralen, eindeutigen und konsensf&#228;higen Gewaltdefinition aus prinzipiellen Gr&#252;nden verstellt ist. So ist etwa in Rechnung zu stellen, dass &#034;der Unterschied zwischen Gewalt und Nichtgewalt so oft zur Verschleierung und Erweiterung gewaltsamer Ziele und Praktiken genutzt wird&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n22">22</xref> Abschlie&#223;end festzulegen, was Gewalt ist und was nicht, f&#252;hrt entsprechend dazu, dass bestimmte Erfahrungen im Rahmen der gew&#228;hlten Definition nicht mehr <italic>als</italic> Gewalt thematisiert und zur Sprache gebracht werden k&#246;nnen. In dieser Hinsicht erweisen sich sowohl enge als auch weite Gewaltbegriffe als problematisch: Ein enger Gewaltbegriff l&#228;uft Gefahr, eine ganze Reihe an &#39;eigentlich&#39; gewaltvollen Erfahrungen unsagbar zu machen; ein weiter Gewaltbegriff birgt dagegen das Risiko, dass &#39;eigentlich&#39; gewaltlose politische Aktionen und dissidente Verhaltensweisen als Gewalt delegitimiert, ge&#228;chtet oder kriminalisiert werden. Ein besonders kurioses Beispiel daf&#252;r bietet die aktuelle Anti-Graffiti-Kampagne der jungen Wiener Volkspartei, die allen Ernstes das Sprayen von Graffiti als &#034;Gewalt gegen Eigentum und gegen Menschen&#034;<xref ref-type="fn" rid="n23">23</xref> bezeichnet. Und gerade angesichts derartiger reaktion&#228;rer Rahmensetzungen, die dissidente Praktiken pauschal als Gewalt &#228;chten, ist es notwendig, so Butlers Leitgedanke, einen prononcierten Begriff gewaltlosen politischen Widerstands zur&#252;ckzugewinnen.</p>
<p>Die Selbstverteidigung gilt vor diesem Hintergrund als die Paradeform einer legitimen Gewalt, wobei ihre Legitimit&#228;t eben von der F&#228;higkeit abh&#228;ngt, glaubhaft zu machen, dass sie sich nur gegen eine vorg&#228;ngige Gewalt und Bedrohung zur Wehr setzt. Unter Verweis auf Dorlin macht Butler darauf aufmerksam, dass &#034;nicht jedem Selbst das Recht auf Selbstverteidigung zugestanden wird. Wessen Berufung auf Selbstverteidigung findet etwa vor Gericht mehr Glauben und wessen Inanspruchnahme von Selbstverteidigung wird mit gr&#246;&#223;erer Wahrscheinlichkeit verworfen?&#034;<xref ref-type="fn" rid="n24">24</xref> Auch im laufenden Rittenhouse-Prozess zeigt sich, dass nicht zuletzt die differenzielle Verteilung des Rechts auf Selbstverteidigung auf dem Spiel steht, und dass die epistemischen und ethischen Rahmungen dabei von entscheidender Bedeutung sind: Hat sich Rittenhouse gegen bedrohliche <italic>looters</italic> und <italic>arsonists</italic> zur Wehr gesetzt oder sind diese vielmehr die <italic>victims</italic> einer rassifizierten <italic>gun violence</italic>? Daran wird deutlich, wie Butler ebenfalls aufzeigt, dass &#034;die Berufung auf Selbstverteidigung vonseiten derjenigen, die Macht aus&#252;ben, allzu oft nichts anderes [ist] als die Verteidigung dieser Macht, ihrer Vorrechte und der von ihr vorausgesetzten und geschaffenen Ungleichheiten&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n25">25</xref> Dieses Problem l&#228;sst sich offenbar nicht einfach dadurch aus der Welt schaffen, dass man Selbstverteidigung definitorisch auf die Praktiken der ungerechtfertigt Unterdr&#252;ckten einschr&#228;nkt, wie Dorlin teilweise nahezulegen scheint.</p>
<p>Dass Gewalt und Gewaltlosigkeit immer auch Resultat solcher politisch-medialer Framingprozesse sind, sollte aber, wie Butler argumentiert, nicht zu der relativistischen Auffassung f&#252;hren, &#034;Gewalt und Gewaltlosigkeit sei eben das, was die Machthabenden daf&#252;r ausgeben&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n26">26</xref> Im Gegenteil verfolgt sie das Ziel, &#034;die Schwierigkeit anzunehmen und zu einer tragf&#228;higen Definition von Gewalt&#034;<xref ref-type="fn" rid="n27">27</xref> und Gewaltlosigkeit zu gelangen. Sie entwickelt dazu eine Ethik der Gewaltlosigkeit, die an ihre fr&#252;heren &#220;berlegungen zu Fragen der Anerkennbarkeit, der Interdependenz, der Vulnerabilit&#228;t und der Betrauerbarkeit anschlie&#223;t. Seit <italic>Kritik der ethischen Gewalt</italic>,<xref ref-type="fn" rid="n28">28</xref> <italic>Gef&#228;hrdetes Leben</italic><xref ref-type="fn" rid="n29">29</xref> und <italic>Raster des Krieges</italic><xref ref-type="fn" rid="n30">30</xref> arbeitet Butler an einer neuen Ontologie des K&#246;rpers und des Lebens, die die Vulnerabilit&#228;t und Interdependenz von Leben ins Zentrum stellt. Damit ist eine weitreichende Kritik der klassischen Vorstellung eines &#39;starken&#39;, autonomen, selbstpr&#228;senten und souver&#228;nen Subjekts verbunden. Die moderne Idee des <italic>sujet capable</italic> ist, so Butler, eine geradezu gewaltsame Karikatur unseres eigentlichen Seins als verletzbare, voneinander abh&#228;ngige und auf Gemeinschaft sowie Anerkennung durch Andere angewiesene Wesen. Praktiken der Gewaltlosigkeit zeichnen sich in diesem Rahmen dadurch aus, dass sie die wesentliche Bez&#252;glichkeit und Interdependenz des Lebens anerkennen:</p>
<disp-quote>
<p>[Wenn] derjenige, der Gewaltlosigkeit praktiziert, in Beziehung zu demjenigen [steht], gegen den Gewaltanwendung erwogen wird, dann scheint zwischen beiden ein vorg&#228;ngiger sozialer Bezug zu bestehen; sie sind Teil voneinander, das eine Selbst ist im anderen impliziert. Gewaltlosigkeit w&#228;re dann eine Weise, diesen Bezug anzuerkennen, so belastet er auch sein mag, und auch die normativen Zielsetzungen zu bejahen, die sich aus diesem schon bestehenden sozialen Bezug ergeben.<xref ref-type="fn" rid="n31">31</xref></p>
</disp-quote>
<p>Gewaltlose Praxis zeichnet sich demnach durch eine Achtung jener grundlegenden und vorg&#228;ngigen Interdependenz des Lebens aus. Die Ethik der Gewaltlosigkeit, die Butler vorschwebt, setzt in diesem Sinn eine &#034;Kritik des Individualismus&#8221;<xref ref-type="fn" rid="n32">32</xref> voraus, die zugleich eine Kritik des Anthopozentrismus ist. Denn insofern Menschen nicht nur voneinander, sondern auch von infrastrukturellen und nat&#252;rlichen Lebensbedingungen abh&#228;ngig sind, &#034;betrifft die Frage der Gewaltlosigkeit nicht nur menschliche Beziehungen, sondern s&#228;mtliche lebendigen und wechselseitig konstitutiven Beziehungen&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n33">33</xref></p>
<p>Was Butler dabei im Auge hat, ist alles andere als eine rigide pazifistische Gesinnungsethik. Vielmehr macht sie darauf aufmerksam, dass wenn die &#034;Selbstverteidigung oft als zu rechtfertigende Ausnahme von den Normen einer Praxis der Gewaltlosigkeit betrachtet wird&#034;, immerhin die Frage gestellt werden muss, &#034;(a) [&#8230;] wer als ein solches Selbst z&#228;hlt, und (b) wie umfassend dieses Selbst der Selbstverteidigung eigentlich ist&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n34">34</xref> Dar&#252;ber hinaus sind klassische Formen gewaltlosen Widerstands und zivilen Ungehorsams keineswegs frei von Aggressivit&#228;t. Butler unterstreicht mehrfach, dass eine &#034;[a]ggressive Gewaltlosigkeit [&#8230;] kein Selbstwiderspruch&#034; ist, und macht geltend, dass &#034;Formen gewaltlosen Widerstands auf durchaus aggressive Weise verfolgt werden k&#246;nnen und m&#252;ssen&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n35">35</xref> Damit setzt sich Butler zugleich von einem moralistischen Verst&#228;ndnis von Gewaltlosigkeit ab, aus dessen Sicht Gewaltlosigkeit die einsame Haltung der sch&#246;nen Seele ist, die sich nicht die H&#228;nde in der politischen Auseinandersetzung schmutzig machen m&#246;chte. Im Gegenteil ist, so Butler, die gewaltlose Aktion wesentlich plural und kollektiv zu denken. Gewaltlosigkeit muss</p>
<disp-quote>
<p>weniger als moralische Haltung von Individuen in Bezug auf ihre Handlungsoptionen und eher als gemeinsame soziale und politische Praxis verstanden werden, die in einer Form von Widerstand gegen systemische Zerst&#246;rung gipfelt, verbunden mit der Verpflichtung zur Schaffung einer Welt, die globale Interdependenzen respektiert, in denen die Ideale wirtschaftlicher, sozialer und politischer Freiheit und Gleichheit zum Ausdruck kommen.<xref ref-type="fn" rid="n36">36</xref></p>
</disp-quote>
<p>Damit ist eine ganze Reihe an normativen Implikaturen angesprochen. In der Tat geht Butler davon aus, dass Gewaltlosigkeit ein neues egalit&#228;res politisches Imagin&#228;res voraussetzt. Hier kommt der zentrale Begriff der Betrauerbarkeit (<italic>grievability</italic>) ins Spiel. Dieser Begriffspr&#228;gung liegt der Gedanke zugrunde, dass vulnerables Leben in sozialen und politischen Dispositiven als betrauerbares oder unbetrauerbares Leben gerahmt wird:</p>
<disp-quote>
<p>Wenn wir sagen, dass ein Leben unbetrauerbar ist, sprechen wir nicht blo&#223; von Leben, die bereits vorbei sind. In der Welt als betrauerbar zu leben hei&#223;t auch zu wissen, dass der eigene Tod <italic>betrauert werden w&#252;rde</italic>. Es hei&#223;t auch zu wissen, dass das eigene Leben wegen seines Wertes gesch&#252;tzt werden wird. Diese Evaluation der Betrauerbarkeit ist Teil der Biopolitik.<xref ref-type="fn" rid="n37">37</xref></p>
</disp-quote>
<p>Nicht anders als in Dorlins Kritik des Verteidigungsdispositivs geht es Butler also um die Kritik einer vorg&#228;ngigen symbolischen Sph&#228;re der Distribution ethisch-politischer Relevanz. Leben, die nicht betrauerbar sind, sind der Zerst&#246;rung schutzlos ausgesetzt. Anders als Dorlin macht Butler den normativen Horizont, der mit diesem Befund einhergeht, explizit: Die faktische Ungleichverteilung der Betrauerbarkeit von Leben verweist aus ihrer Sicht auf ein normatives Ideal radikaler Gleichheit &#8211; einer Gleichheit der Betrauerbarkeit von Leben: &#034;Wir sollten also vielleicht einen offen normativen Schritt machen und davon ausgehen, dass jedes Leben betrauerbar sein sollte; damit w&#252;rden wir einen utopischen Horizont &#246;ffnen, in dem sich Theorie und Beschreibung bewegen m&#252;ssen&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n38">38</xref> Praktiken gewaltlosen Widerstands sind aus dieser Perspektive insofern attraktiv, als sie sich als Vorgriff auf einen derartigen utopischen Horizont deuten lassen: Indem sie Gewaltlosigkeit ins Werk setzen, achten sie noch das Leben derer, gegen die sie sich politisch richten. Insofern ist &#034;Betrauerbarkeit [&#8230;] ein Definitionsmerkmal von Gleichheit&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n39">39</xref></p>
<p>Butlers Idee eines neuen egalit&#228;ren politischen Imagin&#228;ren setzt sich der heute allenthalben grassierenden Rede von der Notwendigkeit einer R&#252;ckbesinnung auf Wirklichkeitssinn und Realismus resolut entgegen. Der utopische Zug ihrer &#220;berlegungen umfasst eine radikal-egalit&#228;re und radikaldemokratische Gleichheitsforderung, die als &#034;Gegengewicht&#034; fungieren soll &#034;gegen die todbringende Phantasmagorie, die nur zu oft Polizeigewalt gegen Gemeinschaften von People of Color, milit&#228;rische Gewalt gegen Migranten und staatliche Gewalt gegen Dissidenten rechtfertigt&#034;.<xref ref-type="fn" rid="n40">40</xref> Angesichts dieser Problemlagen brauche es, so Butler, &#034;ein neues Imagin&#228;res, ein egalit&#228;res Imagin&#228;res, das der Interdependenz allen Lebens gerecht wird&#034;. Ein solches neues Imagin&#228;res sei wom&#246;glich &#034;unrealistisch [&#8230;], aber m&#246;glicherweise doch ein Weg zu einer anderen Realit&#228;t, die nicht auf instrumentelle Logik und &#39;rassische&#39; Phantasmagorien baut, die staatliche Gewalt reproduzieren. Das &#39;Unrealistische&#39; eines solchen Imagin&#228;ren ist seine St&#228;rke.&#034;<xref ref-type="fn" rid="n41">41</xref> Bedenkt man, dass seit einigen Jahren offenbar jede:r, der auf sich h&#228;lt, entweder das Verschwinden des Realismus beklagen oder selbst einen neuen Realismus ausrufen muss, dann sind das in einer erfrischenden Weise unzeitgem&#228;&#223;e Gedanken. Denn sie stellen die heute weithin geteilte Auffassung in Frage, dass es uns an Wirklichkeitssinn mangelt, und legen nahe, dass es zumindest auch, und vielleicht sogar in erster Linie der M&#246;glichkeitssinn ist, der uns abgeht; eben der Sinn f&#252;r die M&#246;glichkeit eines anderen, egalit&#228;ren Lebens.<xref ref-type="fn" rid="n42">42</xref></p>
</sec>
</body>
<back>
<fn-group>
<fn id="n1"><p>Das <italic>Second Amendment</italic>, der zweite Zusatzartikel der US-amerikanischen Verfassung, veranschlagt das Grundrecht auf Waffenbesitz.</p></fn>
<fn id="n2"><p>Julie Bosman, Dan Hinkel, &#034;Before Kyle Rittenhouse&#39;s Murder Trial, a Debate Over Terms Like &#39;Victim&#39;,&#8221; <italic>The New York Times</italic>, <xref ref-type="bibr" rid="B2">27. Oktober 2021</xref>. <ext-link ext-link-type="uri" xmlns:xlink="http://www.w3.org/1999/xlink" xlink:href="https://www.nytimes.com/2021/10/27/us/kyle-rittenhouse-trial-victims.html">https://www.nytimes.com/2021/10/27/us/kyle-rittenhouse-trial-victims.html</ext-link> (abgerufen am 11.11.2021).</p></fn>
<fn id="n3"><p>Judith Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit. &#220;ber das Ethische im Politischen</italic>, aus dem Amerikan. von Reiner Ans&#233;n (<xref ref-type="bibr" rid="B3">Berlin: Suhrkamp, 2020</xref>).</p></fn>
<fn id="n4"><p>Elsa Dorlin, <italic>Selbstverteidigung. Eine Philosophie der Gewalt</italic>, aus dem Franz&#246;s. von Andrea Hemminger (<xref ref-type="bibr" rid="B7">Berlin: Suhrkamp, 2020</xref>).</p></fn>
<fn id="n5"><p>Vgl. z.B. G&#252;nter Kaindlstorfer, &#034;Ansichten zu politischer Gewalt. Zwischen Gewaltlosigkeit und Selbstverteidigung,&#034; <italic>Deutschlandfunk</italic>, <xref ref-type="bibr" rid="B9">23. November 2020</xref>, <ext-link ext-link-type="uri" xmlns:xlink="http://www.w3.org/1999/xlink" xlink:href="https://www.deutschlandfunk.de/ansichten-zu-politischer-gewalt-zwischen-gewaltlosigkeit.1310.de.html?dram:article_id=487971">https://www.deutschlandfunk.de/ansichten-zu-politischer-gewalt-zwischen-gewaltlosigkeit.1310.de.html?dram:article_id=487971</ext-link> (abgerufen am 11.11.2021).</p></fn>
<fn id="n6"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 18.</p></fn>
<fn id="n7"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 20.</p></fn>
<fn id="n8"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 20.</p></fn>
<fn id="n9"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 20.</p></fn>
<fn id="n10"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 21.</p></fn>
<fn id="n11"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 21.</p></fn>
<fn id="n12"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 19.</p></fn>
<fn id="n13"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 20.</p></fn>
<fn id="n14"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 38ff.</p></fn>
<fn id="n15"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 71ff.</p></fn>
<fn id="n16"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 98ff.</p></fn>
<fn id="n17"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 151ff.</p></fn>
<fn id="n18"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 224.</p></fn>
<fn id="n19"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 219.</p></fn>
<fn id="n20"><p>Dorlin, <italic>Selbstverteidigung</italic>, 219.</p></fn>
<fn id="n21"><p>Demgegen&#252;ber diskutiert etwa Bini Adamczak mit einer dezidiert anderen Schwerpunktsetzung Revolution als Ausgangspunkt alternativer, gewalt- und herrschaftsfreier Beziehungsformen. Vgl. Bini Adamczak, <italic>Beziehungsweise Revolution. 1917, 1968 und kommende</italic>. (<xref ref-type="bibr" rid="B1">Berlin: Suhrkamp, 2017</xref>). Auch wenn man diese Position unter Verweis auf ein romantisierendes Revolutionsideal ablehnt, f&#228;llt auf, dass weder Dorlin noch Butler der langen Geschichte der Idee gewaltlosen Widerstands nachgehen. W&#228;hrend Dorlin auf die Geschichte der Gegengewalt fokussiert, bleibt Butler durchwegs auf der Ebene begrifflich-theoretischer &#220;berlegungen. Die historischen Praktiken der Gewaltlosigkeit &#8211; von der Gewaltablehnung der Qu&#228;ker im Kontext der Amerikanischen Revolution &#252;ber den Indischen Unabh&#228;ngigkeitskampf und die US-amerikanische B&#252;rgerrechtsbewegung bis hin zu rezenteren Formen der &#034;nonviolent action&#034;, um nur einige wenige Schlaglichter zu nennen &#8211; bleiben dabei weitgehend au&#223;en vor. Vgl. u.a. Thomas Paine, &#034;An die Vertreter der religi&#246;sen Gemeinschaft des Volkes, genannt Qu&#228;ker,&#034; in <italic>Common Sense</italic>, &#252;bers. u. hrsg. von Lothar Meinzer (<xref ref-type="bibr" rid="B11">Stuttgart: Suhrkamp, 1982</xref>), 85&#8211;92; Mahatma K. Gandhi, <italic>Ausgew&#228;hlte Werke</italic>, hrsg. von Shriman Narayan, bearb. von Wolfgang Sternstein, aus dem Engl. von Brigitte Luchesi u. Wolfgang Sternstein, Bd. 4 (<xref ref-type="bibr" rid="B8">G&#246;ttingen: Wallenstein, 2001</xref>); Martin Luther King, <italic>Martin Luther King: Sch&#246;pferischer Widerstand</italic>, hrsg. von Heinrich W. Grosse (<xref ref-type="bibr" rid="B10">G&#252;tersloh: G&#252;tersloher Verlagshaus, 1985</xref>); Gene Sharp, <italic>The Politics of Nonviolent Action</italic>, 3 Bde. (<xref ref-type="bibr" rid="B13">Boston, MA: Porter Sargent, 1973</xref>).</p></fn>
<fn id="n22"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 17.</p></fn>
<fn id="n23"><p>Christoph Schwarz, Interview mit Laura Sachslehner, &#034;Thema Zwangsheirat wird in Wien tabuisiert,&#8221; <italic>Kurier</italic>, <xref ref-type="bibr" rid="B12">20. September 2021</xref>, <ext-link ext-link-type="uri" xmlns:xlink="http://www.w3.org/1999/xlink" xlink:href="https://kurier.at/chronik/wien/oevp-sachslehner-thema-zwangsheirat-wird-in-wien-tabuisiert/401740725">https://kurier.at/chronik/wien/oevp-sachslehner-thema-zwangsheirat-wird-in-wien-tabuisiert/401740725</ext-link> (abgerufen am 11.11.2021).</p></fn>
<fn id="n24"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 25.</p></fn>
<fn id="n25"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 24.</p></fn>
<fn id="n26"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 17.</p></fn>
<fn id="n27"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 17f.</p></fn>
<fn id="n28"><p>Judith Butler, <italic>Kritik der ethischen Gewalt</italic>, aus dem Engl. Von Reiner Ans&#233;n und Michael Adrian. Adorno-Vorlesungen 2002 (<xref ref-type="bibr" rid="B5">Frankfurt/M.: Suhrkamp, 2007</xref>).</p></fn>
<fn id="n29"><p>Judith Butler, <italic>Gef&#228;hrdetes Leben. Politische Essays</italic>, aus dem Engl. von Karin W&#246;rdemann (<xref ref-type="bibr" rid="B4">Frankfurt/M.: Suhrkamp, 2005</xref>).</p></fn>
<fn id="n30"><p>Judith Butler, <italic>Raster des Krieges. Warum wir nicht jedes Leid beklagen</italic>, aus dem Engl. von Reiner Ans&#233;n (<xref ref-type="bibr" rid="B6">Frankfurt/M./New York: Campus, 2010</xref>).</p></fn>
<fn id="n31"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 20f.</p></fn>
<fn id="n32"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 21.</p></fn>
<fn id="n33"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 21.</p></fn>
<fn id="n34"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 24.</p></fn>
<fn id="n35"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 36.</p></fn>
<fn id="n36"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 36.</p></fn>
<fn id="n37"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 139.</p></fn>
<fn id="n38"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 136f.</p></fn>
<fn id="n39"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 138. Mit der Emphase auf der radikalen Gleichheit allen Lebens und der Forderung nach einer r&#252;ckhaltlosen Gleichverteilung von Betrauerbarkeit stellt sich mit Blick auf die heutige politische Wirklichkeit nat&#252;rlich die Frage, wie Butler sich zu der Politik der Abtreibungsgegner:innen verh&#228;lt, die ihre aggressive Kampagne in den USA dezidiert unter das Motto <italic>Pro Life</italic> stellen und sich als Advokaten eines gleichen Lebensrechts Ungeborener gerieren. Butler stellt sich diesem Einwand mit dem Argument, dass &#034;diese Position tats&#228;chlich der Ungleichheit der Geschlechter verpflichtet ist, indem sie dem Embryo ein Lebensrecht zuspricht, w&#228;hrend sie den Anspruch von Frauen auf ihr eigenes Leben im Namen von Freiheit und Gleichheit als nachrangig behandelt. [&#8230;] Einmal mehr werden Frauen hier zu Unbetrauerbaren.&#034; Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 77.</p></fn>
<fn id="n40"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 245.</p></fn>
<fn id="n41"><p>Butler, <italic>Die Macht der Gewaltlosigkeit</italic>, 245f.</p></fn>
<fn id="n42"><p>F&#252;r hilfreiche Hinweise und Anmerkungen danke ich Michaela Bstieler, Stephanie Marx und Anna Wieder.</p></fn>
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<title>Literatur</title>
<ref id="B1"><label>1</label><mixed-citation publication-type="webpage"><string-name><surname>Adamczak</surname>, <given-names>Bini</given-names></string-name>. <source>Beziehungsweise Revolution. 1917, 1968 und kommende</source>. <publisher-loc>Berlin</publisher-loc>: <publisher-name>Suhrkamp</publisher-name>, <year>2017</year>.</mixed-citation></ref>
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